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Samenspende in Deutschland: Samenbank, Klinik oder privat

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✓Geprüft von Sarah Thomas, Fertilitätsspezialistin · 23. August 2026

Einen Samenspender findest du in Deutschland auf vier Wegen: über eine deutsche Samenbank und ein Kinderwunschzentrum, über Spendersamen aus dem Ausland, der an ein deutsches Zentrum geliefert wird, indem du einen Mann, den du kennst, als privaten Spender in eine Samenbank mitbringst, oder ganz privat mit Heiminsemination. Die ersten drei laufen über eine ärztliche Einrichtung. Dieses eine Detail entscheidet fast alles andere: die Untersuchungen, die rechtliche Elternschaft und das, was dein Kind später erfahren kann.

Such nach "Samenspende", und die meisten Treffer sind eine Samenbank oder eine Klinik, die ihren eigenen Weg beschreibt. Das hier ist ein neutraler Leitfaden zu allen vieren: was jeder nach den Preislisten vom 22. September 2026 kostet, und was Gesetz und Fachstellen wirklich sagen, in ihren Worten statt in meinen.

BGB, Embryonenschutzgesetz, Samenspenderregistergesetz und TPG-Gewebeverordnung sind Bundesrecht und gelten in ganz Deutschland. Wie ein Familiengericht sie im Streitfall anwendet, ist damit nicht gesagt. Das hier ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Und falls dir IUI, ICI oder Kryokonservierung nichts sagen: unser Kinderwunsch-Glossar erklärt sie.


Wie findest du in Deutschland einen Samenspender? (Die vier echten Wege)

Es gibt vier Wege zu einem Samenspender, und drei davon laufen über eine Samenbank und ein Kinderwunschzentrum. Der vierte, die private Absprache mit Heiminsemination, kostet keine Klinikgebühr und ist der einzige, den weder eine Behörde noch das Samenspenderregister erfasst.

Vier Wege zu einem Samenspender in Deutschland im Vergleich (Preise nach den Listen vom 22. September 2026)

1. Deutsche Samenbank über ein Kinderwunschzentrum 2. Spendersamen aus dem Ausland über ein deutsches Zentrum 3. Bekannter Spender über eine Samenbank 4. Privater oder online gefundener Spender, Heiminsemination
Kosten für den Samen oder die Spender-Untersuchung Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit nennt bundesweit "zwischen 700 und über 1000 Euro" plus "zwischen 150 und über 300 Euro" Versand. Einzelne Listen: Cryostore 372,00 € pro Portion plus 120,00 € Versand Deutschland; Cryobank München 995 Euro Grundgebühr plus 499,80 Euro pro Straw, ab dem siebten Versuch 452,20 Euro; SEJ Samenbank Berlin 1.977,00 € Grundgebühr plus 287,30 € für 3 Straws in Berlin Keine belastbare deutsche Preisliste gefunden. Der Samen muss aus einer Entnahmeeinrichtung stammen, die dem BfArM auf Verlangen die Spenderdaten übermittelt (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SaRegG); aus einem Drittstaat außerhalb von EU und EWR braucht die einführende Gewebeeinrichtung "eine Erlaubnis der zuständigen Behörde" (§ 72b Abs. 1 AMG). Das DI-Netz nennt für eine niedrigere Familien-Obergrenze bei der European Sperm Bank Aufpreise von "rund 11.000 € extra pro Paar" bei 15 Familien SEJ Samenbank Berlin, Position "Private Samenspender": "Analysen, Kryokonservierung & Lagerung" ca. 1.400,00 €, dazu 150,00 € pro Auslieferung zuzüglich Transportkosten. Enthalten sind Beratung von Empfängerin und Spender, Rücksprache mit der Klinik, "Spermienanalyse frisch und nach Wiederauftauen, Blut- und Urinanalysen" und ein Abschlussbericht Keine Daten: eine veröffentlichte Preisliste gibt es nicht. Auch keine vorgeschriebene Untersuchung, die etwas kosten würde
Kosten der Behandlung Kommt oben drauf. familienplanung.de: eine Insemination "ohne Hormonbehandlung etwa 370 €, mit Hormonbehandlung 670 €". Cryobank München für die Behandlung im eigenen Haus: "etwa 200 bis 300 Euro pro Behandlung" als grober Richtwert, plus 25 Euro Dekonfektionierung pro Straw Dieselben Klinikkosten wie Weg 1, der Samen wird getrennt gekauft Dieselben Klinikkosten wie Weg 1, zusätzlich zu den Untersuchungs- und Lagerkosten oben Keine Klinikgebühr. Zu anderen Kosten keine Daten
Kostenübernahme durch die Krankenkasse Nein für den Samen. familienplanung.de: "Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für fremden Spendersamen nicht." § 27a Abs. 1 SGB V setzt voraus, dass die Personen "miteinander verheiratet sind" und "ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden". Cryobank München: "Sobald ein Spender im Spiel ist, beteiligt sich die Krankenkasse in aller Regel nicht an den Kosten." Wie Weg 1 Wie Weg 1. Barmer zu gleichgeschlechtlichen Ehepaaren: "Gleichgeschlechtliche Ehepaare haben leider keinen Anspruch auf Kostenübernahme." Nicht anwendbar
Untersuchung des Spenders Gesetzlich vorgeschrieben. Anlage 4 Nr. 2 TPG-GewV: die Proben müssen "negativ auf HIV 1 und 2, HCV, HBV und Syphilis reagieren", dazu Urin "beim Test auf Chlamydien mittels Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren (NAT) negativ". Nr. 3 lit. c: Blutproben "zum Zeitpunkt jeder Spende", die Spenden werden "mindestens 180 Tage unter Quarantänebedingungen aufbewahrt", danach wird erneut getestet, es sei denn, es wurde zusätzlich per NAT getestet Das deutsche Zentrum darf den Samen nur verwenden, wenn ihm die "Spendenkennungssequenz oder die eindeutige Spendennummer" vorliegt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 SaRegG). Welche Testregeln im Herkunftsland galten, sagt das deutsche Gesetz nicht; frag im Zentrum danach Er durchläuft dieselben Vorgaben wie jeder Spender der Entnahmeeinrichtung, also Anlage 4 TPG-GewV samt 180-Tage-Quarantäne. Bundesärztekammer: "Bis zur Freigabe befinden sich die Keimzellen in Quarantäne." Keine, die irgendjemand garantiert. Kein Gesetz schreibt eine Untersuchung vor, wenn ein Mann privat eine Probe übergibt. Was er zeigt, zeigt er freiwillig
Rechtliche Eltern Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB). Der Spender "kann nicht als Vater dieses Kindes festgestellt werden", aber nur wenn alle drei Bedingungen des § 1600d Abs. 4 BGB erfüllt sind: ärztlich unterstützt, in einer Einrichtung der medizinischen Versorgung, mit Samen vom Spender einer Entnahmeeinrichtung. Hier sind sie es Wie Weg 1, sofern die liefernde Einrichtung eine Entnahmeeinrichtung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SaRegG ist. § 5 Abs. 1 Satz 2 SaRegG nennt die liefernde ausländische Stelle selbst "Entnahmeeinrichtung". Ob das für den Ausschluss nach § 1600d Abs. 4 BGB genügt, steht in keinem Text, den ich gefunden habe. Frag das Zentrum, bevor du bestellst Wie Weg 1: genau dafür geht ein bekannter Spender den Umweg über die Bank. Hat die Mutter einen Ehemann oder erkennt ein Partner die Vaterschaft an, ist die Anfechtung nach Einwilligung ausgeschlossen (§ 1600 Abs. 6 BGB) Mutter ist die Frau, die geboren hat (§ 1591 BGB). § 1600d Abs. 4 BGB greift nicht, weil keine der drei Bedingungen erfüllt ist. Ist kein Mann nach § 1592 Nr. 1 oder 2 Vater, gilt § 1600d Abs. 1: "so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen", mit Unterhaltspflicht ab Feststellung (§ 1600d Abs. 5, § 1601 BGB). Zwei Frauen: kein zweiter Elternteil ohne Stiefkindadoption. Lass dich anwaltlich beraten
Anonymität und Auskunft über die Identität Keine anonyme Spende. Die Bank muss Name, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift erheben (§ 2 Abs. 2 SaRegG); die Daten liegen 110 Jahre im Samenspenderregister (§ 8 SaRegG). Das Kind hat Anspruch auf Auskunft, ohne Mindestalter; ab 16 kann es ihn "nur selbst geltend machen" (§ 10 Abs. 1 SaRegG). Der BfArM informiert den Spender vier Wochen vorher (§ 10 Abs. 5 SaRegG) Dasselbe Ziel, ein zusätzlicher Schritt: das Zentrum muss sicherstellen, dass die ausländische Entnahmeeinrichtung dem BfArM auf Verlangen die Spenderdaten "übermitteln wird" (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SaRegG). Ob sie das im Ernstfall tut, entscheidet sich im Ausland Die Identität ist ohnehin bekannt. Er wird trotzdem registriert, das Kind hat denselben Anspruch nach § 10 Abs. 1 SaRegG Kein Registereintrag. Register und Auskunftsanspruch gelten nur für eine "ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung" (§ 1 Abs. 2, § 10 Abs. 1 SaRegG). Bricht der Spender den Kontakt ab, gibt es keine Stelle, bei der dein Kind fragen könnte
Obergrenze für Familien Keine gesetzliche. DI-Netz: "In Deutschland existiert derzeit keine gesetzliche Höchstgrenze der Zahl der Kinder, die durch einen Spender entstehen dürfen." Der Arbeitskreis Donogene Insemination empfiehlt höchstens 15 Kinder, "jedoch ohne rechtliche Verbindlichkeit". Einzelne Banken setzen eigene Grenzen, etwa SEJ Samenbank Berlin: "Maximal 15 Familien pro Spender" Ebenfalls keine deutsche Grenze, dazu die des Herkunftslands, wenn es eine hat. DI-Netz nennt als Vergleich: "Dänemark, Sitz der größten europäischen Samenbanken, gestattet zwölf Familien" Keine gesetzliche. DI-Netz weist darauf hin: "Ein Spender kann gleichzeitig an mehreren Samenbanken spenden." Was er privat daneben tut, erfährt die Bank nicht Keine, und niemand zählt mit. Es gibt weder eine Grenze noch eine Stelle, die die Zahl kennt

Quellen, alle abgerufen am 22. September 2026: die Preislisten von Cryostore (gültig ab 01.10.2022), der Cryobank München und der SEJ Samenbank Berlin; familienplanung.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit und die Barmer; Anlage 4 der TPG-Gewebeverordnung, § 5, § 8 und § 10 SaRegG, § 1600d BGB, § 27a SGB V und § 72b AMG auf gesetze-im-internet.de, dem Portal des Bundesamts für Justiz; die Richtlinie der Bundesärztekammer und das DI-Netz. Jeder Preis ist die Liste eines einzelnen Anbieters, kein Bundesdurchschnitt.

Die Kurzfassung: deutsche Samenbanken lagen bei 372 bis rund 2.000 Euro, je nachdem, ob eine Grundgebühr dazuzählt, Spendersamen liegt mindestens 180 Tage in Quarantäne, eine gesetzliche Familien-Obergrenze gibt es in Deutschland nicht, und ein Kind kann die Identität seines Spenders beim Register erfragen, ohne Mindestalter. Eine private Absprache garantiert davon nichts.

Vier Wege zu einem Samenspender in Deutschland im Vergleich: Kosten, Untersuchung des Spenders, rechtliche Eltern, Auskunft ohne Mindestalter und Familien-Obergrenze


Probier es aus: Vergleiche die vier Wege nach dem, was dir wichtig ist

Die Tabelle ist auf dem Handy viel auf einmal. Hak unten ab, was dir am wichtigsten ist, und du siehst dieselben Punkte noch einmal, Weg für Weg. Der Vergleich sortiert die Wege nicht und wählt keinen für dich aus.

Die vier Wege vergleichen

Hak ab, was dir am wichtigsten ist. Zu jedem Punkt siehst du, was für alle vier Wege gilt, kurz zusammengefasst. Der Vergleich sortiert die Wege nicht und wählt keinen für dich aus.

Was ist dir am wichtigsten? Hak so viel ab, wie du willst.

Hak oben mindestens ein Feld ab, um die vier Wege zu vergleichen.

Was die Bundesärztekammer zur rechtlichen Seite sagt: "Der Arzt nimmt keine rechtliche Beratung vor. Aufgrund der komplexen Gesetzeslage und der weitreichenden Konsequenzen wird in diesem Zusammenhang empfohlen, auf die Möglichkeit einer rechtlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar auch mit Blick auf einen ggf. notariell beglaubigten Vertrag hinzuweisen." (Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion, 2018)

Keine Rechtsberatung: Das ist allgemeine Information. BGB, ESchG, SaRegG und TPG-Gewebeverordnung sind Bundesrecht und gelten in ganz Deutschland; wie ein Familiengericht sie im Streitfall anwendet, steht damit nicht fest. Wer einen privaten Spender einsetzt, sollte sich vorher anwaltlich zum Familienrecht beraten lassen.

Wann in die Frauenarztpraxis: Die S2k-Leitlinie 015-085 sieht eine Abklärung nach 12 Monaten bei Frauen unter 35 und nach 6 Monaten bei Frauen über 35 vor; über 40 "umgehend". Ohne Geschlechtsverkehr oder mit Spender lohnt ein Erstgespräch von Anfang an.


Was kostet ein Samenspender in Deutschland 2026?

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit nennt die Bandbreite so:

Die Kosten für eine Samenspende variieren je nach Samenbank deutlich und liegen zwischen 700 und über 1000 Euro. Weil der Versand aufwändig ist, kommen dafür noch zwischen 150 und über 300 Euro hinzu.

Die einzelnen Listen streuen stärker als diese Bandbreite, weil die Banken unterschiedlich abrechnen: manche verlangen eine hohe Grundgebühr und dann wenig pro Portion, andere umgekehrt. Die drei Preislisten, die ich gelesen habe, stehen mit jeder Position in der Tabelle oben. Wichtig ist die Rechenweise: zähle Grundgebühr, Portionspreis, Versand und Lagerung zusammen, nicht nur die Zahl, die eine Bank zuerst nennt. Und rechne mit mehr als einem Versuch.

Für private Spender gibt es keine belastbare Zahl, also gebe ich keine. Behandlungskosten kommen bei allen drei Klinikwegen oben drauf.

👉 Zu den Behandlungspreisen und dem großen Bild siehe unseren Leitfaden zu den Kosten der künstlichen Befruchtung.


Zahlt die Krankenkasse den Spendersamen? (Fast immer nein, auch wenn sie die Behandlung mitträgt)

Für den Samen selbst: nein. familienplanung.de schreibt: "Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für fremden Spendersamen nicht." Die Cryobank München sagt es aus Anbietersicht: "Sobald ein Spender im Spiel ist, beteiligt sich die Krankenkasse in aller Regel nicht an den Kosten."

Das liegt am Wortlaut der Vorschrift. § 27a Abs. 1 SGB V lässt eine hälftige Beteiligung nur zu, wenn "die Personen, die diese Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, miteinander verheiratet sind" und "ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden". Spendersamen ist definitionsgemäß nicht der Samen des Ehegatten, also greift die Vorschrift nicht. Dazu kommen Altersgrenzen: die Maßnahmen werden nicht übernommen für "weibliche Versicherte, die das 40. und für männliche Versicherte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben", und die Beteiligten müssen "das 25. Lebensjahr vollendet haben". Wo die Kasse zahlt, sind es "50 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten".

Genau diese Konstruktion trifft die Gruppen, die Spendersamen am häufigsten brauchen. Die Barmer schreibt es unverblümt: "Gleichgeschlechtliche Ehepaare haben leider keinen Anspruch auf Kostenübernahme." Auch die Bundesförderung hilft hier nicht weiter: sie richtet sich an heterosexuelle Paare, gilt in neun Bundesländern und fördert IVF und ICSI, nicht den Kauf von Spendersamen.

Frag trotzdem bei deiner Kasse nach, was sie in deiner Lage übernimmt. Die Antwort ist eine Einzelfallentscheidung, und die Kassen handhaben Zusatzleistungen unterschiedlich.


Wer ist rechtlich Elternteil, wenn du einen Samenspender nutzt?

Über eine Samenbank und ein Kinderwunschzentrum ist der Spender geschützt. Bei einer privaten Heiminsemination ist er es nicht. Das ist der Abschnitt, den ich zweimal lesen würde, denn eine unterschriebene Vereinbarung mit dem Spender klärt es nicht.

Mutter ist immer die Frau, die das Kind geboren hat. § 1591 BGB: "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat."

Vater wird ein Mann auf genau drei Wegen. § 1592 BGB nennt den Mann, "der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist", den, "der die Vaterschaft anerkannt hat", und den, "dessen Vaterschaft nach § 1600d ... gerichtlich festgestellt ist". Eine Anerkennung braucht die Zustimmung der Mutter (§ 1595 Abs. 1) und muss öffentlich beurkundet werden (§ 1597 Abs. 1); sie ist schon vor der Geburt zulässig, aber unwirksam, "solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht" (§ 1594 Abs. 4 und Abs. 2).

Der zentrale Satz steht in § 1600d Abs. 4 BGB:

Ist das Kind durch eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung in einer Einrichtung der medizinischen Versorgung im Sinne von § 1a Nummer 13 des Transplantationsgesetzes unter heterologer Verwendung von Samen gezeugt worden, der vom Spender einer Entnahmeeinrichtung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Samenspenderregistergesetzes zur Verfügung gestellt wurde, so kann der Samenspender nicht als Vater dieses Kindes festgestellt werden.

Drei Bedingungen, und sie gelten nur zusammen: ärztlich unterstützt, in einer Einrichtung der medizinischen Versorgung, mit Samen vom Spender einer Entnahmeeinrichtung. § 1a Nr. 13 TPG definiert die Einrichtung als "ein Krankenhaus oder eine andere Einrichtung mit unmittelbarer Patientenbetreuung, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung steht". § 2 Abs. 1 Satz 1 SaRegG definiert die Entnahmeeinrichtung als "Eine Einrichtung, in der Samen zur heterologen Verwendung für eine ärztlich unterstützte künstliche Befruchtung gewonnen wird", und verpflichtet sie, den Spender vorher über "den Ausschluss der Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders gemäß § 1600d Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs" aufzuklären.

Wo der Ausschluss greift, also bei den Wegen 1 bis 3, heißt das für den Spender:

  • Er wird nicht rechtlicher Vater. Er "kann nicht als Vater dieses Kindes festgestellt werden" (§ 1600d Abs. 4 BGB), und die Entnahmeeinrichtung muss ihn vorher genau darüber aufgeklärt haben (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 SaRegG).
  • Keine Unterhaltspflicht. § 1601 BGB verpflichtet "Verwandte in gerader Linie", und die Rechtswirkungen der Vaterschaft können "erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden" (§ 1600d Abs. 5 BGB). Ohne Feststellung entsteht sie nicht.
  • Keine elterliche Sorge. Sind die Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet, hat nach § 1626a Abs. 3 BGB die Mutter die elterliche Sorge, solange es keine Sorgeerklärungen, keine Heirat und keine gerichtliche Übertragung gibt.
  • Was bleibt, ist die Auskunft. Anonym wird er dadurch nicht: das Kind hat den Anspruch aus § 10 Abs. 1 SaRegG, und der bleibt bestehen. Dazu der Abschnitt unten.

Bei einer privaten Heiminsemination ist keine der drei Bedingungen erfüllt. Der Ausschluss fällt damit weg, und es gilt § 1600d Abs. 1 BGB: "Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen." Die Rechtswirkungen gelten ab der Feststellung (Abs. 5), und dazu gehört der Unterhalt: § 1601 BGB, "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren." Ob ein Gericht das Wort "beigewohnt" aus § 1600d Abs. 2 Satz 1 BGB auf eine Insemination ohne Geschlechtsverkehr anwendet, steht nicht im Gesetz. Das Familiengericht entscheidet im Streitfall.

Der Verein Spenderkinder beschreibt, wie sich das in der Praxis verteilt: "Uns sind bislang in Deutschland keine Fälle bekannt, in denen die Vaterschaft eines Spenders, der seinen Samen über eine Samenbank abgegeben hat, gerichtlich festgestellt wurde. Es gibt aber Fälle aus dem Bereich der privaten Samenspende."

Wenn du verheiratet bist oder ein Partner die Vaterschaft anerkennt. § 1600 Abs. 6 Satz 1 BGB schließt die Anfechtung des Mannes aus, "wenn das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden ist". Satz 2 gilt entsprechend für die Mutter. Der Wortlaut setzt keine ärztliche Behandlung voraus. Anfechten kann nach § 1600 Abs. 1 Nr. 2 BGB allerdings der Mann, "der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben", wenn er der leibliche Vater ist.

Für zwei Frauen sieht das Abstammungsrecht bisher keinen zweiten Elternteil vor. Das Bundesministerium der Justiz schreibt:

Es sieht bisher keine gemeinsame Elternschaft gleichgeschlechtlicher Paare vor. Nach derzeit geltender Rechtslage ist daher für gleichgeschlechtliche Eheleute und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zur Erlangung gemeinsamer rechtlicher Elternschaft stets eine (Stiefkind-)Adoption erforderlich.

Der Weg dafür: § 1741 Abs. 2 Satz 3 BGB, "Ein Ehegatte kann ein Kind seines Ehegatten allein annehmen", und § 1754 Abs. 1 BGB, wonach das Kind "die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten" erlangt. Unverheiratet gilt § 1766a BGB: eine "verfestigte Lebensgemeinschaft" liegt "in der Regel" erst nach "mindestens vier Jahren" oder als "Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes" vor. Bis die Adoption ausgesprochen ist, hat nach § 1626a Abs. 3 BGB die Mutter die elterliche Sorge.

Und eine schriftliche Spendervereinbarung? Sie ist keiner der drei Wege des § 1592 BGB, und eine Anerkennung müsste öffentlich beurkundet werden. Gegenüber dem Kind kommt sie ohnehin nicht an: dazu unten der Abschnitt zur Anonymität. Die Bundesärztekammer empfiehlt in ihrer Richtlinie ausdrücklich, auf "die Möglichkeit einer rechtlichen Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar auch mit Blick auf einen ggf. notariell beglaubigten Vertrag" hinzuweisen, und hält gleich dazu fest: "Der Arzt nimmt keine rechtliche Beratung vor." Nimm das als das, was es ist: ein Hinweis, sich beraten zu lassen, keine Zusage, dass ein Vertrag die Elternschaft regelt.

Das ist allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wer einen privaten Spender einsetzt, sollte vor dem ersten Versuch eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht fragen.

Wie sich dieser Weg für zwei Mütter anfühlt, erzählt unsere echte Geschichte Zwei Mütter, ein Spender und ein positiver Test beim dritten Versuch.


Kann ein Samenspender in Deutschland anonym bleiben?

Nein, und er konnte es nie. Der Bundesgerichtshof hat am 28. Januar 2015 entschieden (XII ZR 201/13):

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Kind, das durch eine künstliche heterologe Insemination gezeugt wurde, grundsätzlich von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders verlangen kann. Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich.

Machen die Eltern den Anspruch als gesetzliche Vertreter geltend, setzt das nach derselben Entscheidung voraus, "dass die Auskunft zum Zweck der Information des Kindes verlangt wird", und es muss "die Abwägung aller rechtlichen Belange", auch der des Spenders, zugunsten des Kindes ausgehen.

Seit dem 1. Juli 2018 gibt es dafür ein Register. § 1 SaRegG: beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird ein Samenspenderregister geführt, dessen Zweck es ist, für die betroffenen Personen "die Verwirklichung des Rechts auf Kenntnis ihrer Abstammung sicherzustellen". Was dort liegt und wer es bekommt:

  • Gespeichert wird die Identität, nicht nur eine Beschreibung: "Familienname und, sofern abweichend, Geburtsname", "Vornamen", "Geburtstag und Geburtsort", "Staatsangehörigkeit" und "Anschrift" (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SaRegG). Freiwillig kann der Spender Angaben "zu dessen Person und Beweggründen für die Samenspende" hinzufügen und jederzeit widerrufen (Abs. 3).
  • 110 Jahre lang. § 8 SaRegG: "Die nach § 6 zu übermittelnden Daten werden in dem Samenspenderregister für die Dauer von 110 Jahren gespeichert."
  • Kein Mindestalter. § 10 Abs. 1 SaRegG gibt der betroffenen Person den Anspruch auf Auskunft; erst "nach Vollendung des 16. Lebensjahres kann die Person diesen Anspruch nur selbst geltend machen". Vorher können die Eltern ihn als gesetzliche Vertreter geltend machen (Abs. 3 Satz 2). Der Anspruch besteht "für die Dauer der Speicherung fort".
  • Der Spender erfährt es. Vier Wochen vor der Auskunft informiert der BfArM ihn (§ 10 Abs. 5); vorher empfiehlt er der fragenden Person "die Inanspruchnahme einer spezifischen Beratung" (Abs. 4).
  • Vor dem 1. Juli 2018 gezeugt? Dann liegt nichts im Register. Der Verein Spenderkinder: "Spenderkinder, die vor dem 1. Juli 2018 gezeugt wurden, müssen das Recht gegenüber der Klinik bzw. dem behandelnden Arzt der Eltern ausüben." Genau darum ging es in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Eine Anonymitätszusage ist wirkungslos, und das ist der Punkt, an dem eine private Vereinbarung scheitert. Der Verein Spenderkinder fasst die Rechtslage unter Verweis auf Entscheidungen des Amtsgerichts Essen und des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2013 so zusammen:

Anonyme Samenspenden waren in Deutschland niemals erlaubt und Verträge mit den Eltern, die dem Spender Anonymität auch gegenüber dem Kind zusicherten, waren schon immer ungültig.

Und die Begründung, die für jede schriftliche Absprache zwischen Spender und Empfängerin gilt: "In Beziehung zu dem Kind gilt die Vereinbarung nicht, weil sie einen Vertrag zu Lasten Dritter, nämlich des Kindes, darstellt. Verträge zu Lasten Dritter sind (und waren schon immer) im deutschen Zivilrecht grundsätzlich unzulässig." Ihr könnt euch also gegenseitig versprechen, was ihr wollt. Euer Kind ist daran nicht gebunden.

Und bei einer privaten Spende gibt es gar keine Stelle, bei der es fragen könnte. Register und Auskunftsanspruch hängen beide am gleichen Tatbestand wie der Schutz des Spenders: einer "ärztlich unterstützten künstlichen Befruchtung" (§ 1 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 SaRegG). Die Pflichten treffen die Entnahmeeinrichtung (§ 2) und die Einrichtung der medizinischen Versorgung (§ 5, § 6). Bei einer Absprache am Küchentisch gibt es keine von beiden, also wird nichts erhoben und kann nichts abgefragt werden. Der Verein Spenderkinder nennt genau diese Lücke und fordert, dass das Register "zumindest eine freiwillige Registrierung privater Samenspenden durch die Mütter oder auch durch die genetischen Väter anbieten" solle.

Praktisch heißt das: wenn du privat spenden lassen willst, ist das Einzige, was dein Kind später hat, was du selbst aufschreibst und aufbewahrst. Name, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Datum, und was der Mann euch über sich erzählt hat. Niemand tut das für dich.

Was ein Kind in Deutschland über seinen Samenspender erfahren kann und wann: Samenspenderregister ohne Mindestalter, ab 16 nur selbst, 110 Jahre Speicherung, privat kein Eintrag

Wenn du diese Seite lieber von Menschen hörst, die sie betrifft: die Dokumentation "Wer ist mein Papa? Samenspender und ihre Kinder" von WDR Doku begleitet Anja, die als Kind einer Samenspende ihren biologischen Vater sucht, und Gerald, der als junger Mann gespendet hat und gefunden werden will. Der Film ist von 2019 und beschreibt die Zeit der anonymen Spenden vor dem Register, nicht die heutige Rechtslage; er erzählt, warum die Frage für beide Seiten so schwer wiegt.


Wie viele Familien darf ein Spender haben? (Und gilt das für Samen aus dem Ausland?)

In Deutschland gibt es dafür keine gesetzliche Grenze. Ich habe BGB, ESchG, SaRegG, TPG, TPG-Gewebeverordnung und § 27a SGB V daraufhin durchgesehen und in der Richtlinie der Bundesärztekammer von 2018 nach einer Höchstzahl gesucht. Es steht keine drin. Das DI-Netz, die deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende, sagt dasselbe:

In Deutschland existiert derzeit keine gesetzliche Höchstgrenze der Zahl der Kinder, die durch einen Spender entstehen dürfen. Die alte Richtlinie der Bundesärztekammer enthielt bis 2018 die Empfehlung, die Zahl auf zehn Schwangerschaften zu begrenzen; diese Klausel ist inzwischen entfallen. Der "Arbeitskreis Donogene Insemination" empfiehlt höchstens 15 Kinder, jedoch ohne rechtliche Verbindlichkeit.

  • Was es stattdessen gibt, sind Selbstverpflichtungen der Banken. Die SEJ Samenbank Berlin nennt als eigenen Standard "Maximal 15 Familien pro Spender". Frag bei jeder Bank nach ihrer Zahl und danach, wie sie sie nachhält, denn niemand prüft es von außen.
  • Das Register zählt nicht mit. Es speichert die Identität von Spendern und Empfängerinnen, und die Vorschriften, die es tragen (§ 5 bis § 8 SaRegG), enthalten keine Obergrenze und keine Sperre. Das DI-Netz fordert genau das nachzurüsten.
  • Eine Bank kennt nur ihre eigenen Spenden. DI-Netz: "Ein Spender kann gleichzeitig an mehreren Samenbanken spenden. Ohne eine zentrale Kontrolle kann dadurch die Zahl der Nachkommen eines Mannes leicht vervielfacht werden."
  • Für Samen aus dem Ausland gilt die Grenze des Herkunftslands, wenn es eine hat. DI-Netz zum Vergleich: "Frankreich erlaubt maximal zehn Kinder pro Spender", und "Dänemark, Sitz der größten europäischen Samenbanken, gestattet zwölf Familien". Eine niedrigere Grenze verkaufen die Banken als Zusatzoption: laut DI-Netz kosten bei der European Sperm Bank 15 Familien pro Spender "bereits rund 11.000 € extra pro Paar, bei fünf Familien etwa 25.000 €".
  • Bei einer privaten Spende gibt es keine Grenze und keine Zählung. Was ein Mann daneben noch tut, erfährst du nur von ihm.

Die Verbände wünschen sich weniger, nicht mehr: das DI-Netz fordert eine "verbindliche Obergrenze von höchstens acht (bis notfalls zehn) Familien pro Spender in Deutschland", der Verein Spenderkinder eine "Begrenzung der Anzahl der Familien, in denen durch einen einzelnen Samenspender gezeugte Kinder aufwachsen auf höchstens sechs". Beschlossen ist keine von beiden.


Was sagen Gesetz und Fachstellen zu einem privaten Spender und Heiminsemination?

Dich selbst zu inseminieren ist nicht strafbar. Das Embryonenschutzgesetz stellt die künstliche Befruchtung unter Arztvorbehalt und nimmt genau zwei Personen von der Strafe aus. § 9 Nr. 1 ESchG: "Nur ein Arzt darf vornehmen: 1. die künstliche Befruchtung". Wer ohne Arzt zu sein dagegen handelt, wird nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 ESchG "mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft". Und dann Absatz 2:

(2) Nicht bestraft werden im Fall des § 9 Nr. 1 die Frau, die eine künstliche Insemination bei sich vornimmt, und der Mann, dessen Samen zu einer künstlichen Insemination verwendet wird.

Das ist der ganze Satz. Die Frau, die es bei sich vornimmt, und der Mann, dessen Samen benutzt wird, werden nicht bestraft. Über andere Beteiligte steht dort nichts. Die Ausnahme nennt nur diese beiden. Wer sonst die Insemination vornimmt, etwa eine Partnerin, steht nicht darin.

Spendersamen nach Hause geschickt gibt es nicht. Cryostore schreibt: "Der Versand erfolgt aufgrund gesetzlicher Regelung ausschließlich an medizinische Einrichtungen." Die Cryobank München ebenso: "Der Versand in Ihr Kinderwunschzentrum." Wer zu Hause inseminieren will, hat faktisch nur einen privaten, bekannten Spender.

Was dabei wegfällt, ist die Untersuchung. Der gesetzliche Maßstab für eine Entnahmeeinrichtung steht in Anlage 4 der TPG-Gewebeverordnung:

Die Serum- oder Plasmaproben der Spender müssen beim Test gemäß Anlage 3 Nr. 1 Buchstabe a negativ auf HIV 1 und 2, HCV, HBV und Syphilis reagieren; die Urinproben von Samenspendern müssen darüber hinaus beim Test auf Chlamydien mittels Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren (NAT) negativ reagieren.

Und ein einziger negativer Test genügt nicht. Nr. 3 lit. c derselben Anlage: "Für die heterologe Verwendung von Samenzellen nach § 6 Absatz 2 sind die Blutproben zum Zeitpunkt jeder Spende zu entnehmen. Die Samenspenden werden mindestens 180 Tage unter Quarantänebedingungen aufbewahrt. Der Spender ist anschließend erneut zu testen." Der Wiederholungstest kann entfallen, wenn zusätzlich per NAT auf HIV, HBV und HCV getestet wurde. Die Bundesärztekammer fasst die Folge in einem Satz: "Bis zur Freigabe befinden sich die Keimzellen in Quarantäne." Sie erwartet dazu einen guten körperlichen und seelischen Gesundheitszustand, eine Familienanamnese über drei Generationen und: "Der Samenspender soll nicht älter als 40 Jahre sein."

Bei einer privaten Spende gilt davon nichts. Kein Gesetz schreibt eine Untersuchung vor, wenn ein Mann privat einen Becher übergibt, es gibt keine Quarantäne, weil frisch inseminiert wird, und keine zweite Blutprobe. Das ist nicht theoretisch: Frauenärzte im Netz schreibt, "ca. 80%" der Frauen bemerken eine Chlamydieninfektion nicht, mit Spätfolgen bis zum "Verschluss des Eileiters mit der Folge von Unfruchtbarkeit". Wenn du diesen Weg gehst, verlang aktuelle Befunde auf Papier und lass sie nicht durch ein Versprechen ersetzen. Testen lassen kann sich ein Spender laut liebesleben.de des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit in vielen deutschen Großstädten anonym, genannt werden viele Gesundheitsämter und lokale Aids-Hilfen. Die Kassen zahlen "in aller Regel" nur bei Anzeichen einer Infektion.

Der Mittelweg ist echt und er hat einen Preis. Du kannst einen Mann, den du kennst, als privaten Spender in eine Samenbank mitbringen. Die SEJ Samenbank Berlin führt das als "Privatspendeweg" für "Paare und Frauen, die einen bereits bekannten Spender mitbringen", mit Beratung beider Seiten, Rücksprache mit der Klinik, "Spermienanalyse frisch und nach Wiederauftauen, Blut- und Urinanalysen" und Abschlussbericht. Damit laufen die vorgeschriebenen Untersuchungen, der Eintrag im Register und der Ausschluss aus § 1600d Abs. 4 BGB alle mit. Die Preise dafür stehen in der Tabelle oben.

Offen sei gesagt, warum viele Menschen den privaten Weg trotzdem gehen: weil der Klinikweg für sie teuer und manchmal verschlossen ist. familienplanung.de: "Manche Samenbanken oder Kinderwunschkliniken schließen alleinstehende Frauen oder lesbische Paare von einer Kinderwunschbehandlung mit Samenspende aus." Der Verein Spenderkinder ordnet ein, woran das liegt: "Die Empfehlungen der Landesärztekammern sehen derzeit teilweise noch vor, dass Samenspenden nur an Ehepaare bzw. an Paare vermittelt werden sollen, bei denen der Partner der Frau die Vaterschaft anerkennen kann." Es gibt aber Banken, die ausdrücklich anders arbeiten: die SEJ Samenbank Berlin schreibt, mit Spendersamen könnten "alleinstehende Frauen sowie lesbische und heterosexuelle Paare" eine Familie gründen. Frag also nach, statt anzunehmen.

Wer sich mit anderen Familien austauschen will: das DI-Netz e.V. ist die deutsche Vereinigung von Familien nach Samenspende, der Verein Spenderkinder ein Zusammenschluss erwachsener Spenderkinder. Beratungsstellen findest du bei pro familia.


Was könnte sich ändern? (Die Reform des Abstammungsrechts)

Noch nichts hat sich geändert. Das Bundesministerium der Justiz schreibt, ein umfangreicher Entwurf zur Reform des Abstammungsrechts sei "aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Regierungskoalition nicht als solcher weiterverfolgt" worden und nur als Diskussionsentwurf veröffentlicht. Umgesetzt wurde daraus die Reform der Vaterschaftsanfechtung.

Entschieden wird die Frage der zweiten Mutter aber möglicherweise nicht im Bundestag, sondern in Karlsruhe. Beim Bundesverfassungsgericht stehen sechs Verfahren "zur sogenannten Co-Mutterschaft" auf der Liste der geplanten Entscheidungen. Mehrere Fachgerichte gehen laut dieser Liste "von der Verfassungswidrigkeit des geltenden Abstammungsrechts" aus, und den Verfahren liegen "unterschiedliche Zeugungskonstellationen" zugrunde, "beispielsweise mittels offizieller beziehungsweise privater Samenspende oder auch mittels Embryonenspende". Entschieden ist noch keines. Bis dahin gilt, was in den Abschnitten oben steht.


Wann solltest du in die Frauenarztpraxis?

Die deutschen Fristen hängen am Alter, nicht an einer Zahl von Inseminationszyklen. Die S2k-Leitlinie 015-085 (gültig 01.04.2026 bis 31.03.2031): "Die diagnostische Abklärung einer Infertilität soll nach 12 Monaten bei Frauen unter 35 Jahren und nach 6 Monaten bei Frauen über 35 Jahre erfolgen. Frauen, die älter als 40 Jahre sind, sollen umgehend eine diagnostische Abklärung am Reproduktionsmedizinischen Zentrum erhalten."

  • Mit Spender: gleich zum Erstgespräch. familienplanung.de nennt genau diese Gruppen als Anlass für eine Insemination: "bei Frauen ohne Partner, bei lesbischen Frauen oder bei fehlender Spermienproduktion des eigenen Partners". Warten musst du dafür nicht.
  • Nach unsterilem Samen mit Infektionssorge: nicht abwarten. Bei Veränderungen des Ausflusses sollte eine Frau nach Frauenärzte im Netz "umgehend ihren behandelnden Frauenarzt zu Rate ziehen". Eine Entzündung der Gebärmutterschleimhaut äußert sich nach derselben Quelle "durch Blutungsstörungen (Zwischenblutungen, Schmierblutungen u. ä.), Schmerzen im Unterbauch und bei schweren Verläufen auch durch Fieber und Schwäche".
  • Wenn du für eine Insemination hormonell stimuliert wirst. familienplanung.de schreibt: "Ist vorher eine Stimulation der Eierstöcke mit niedrig-dosierten Hormonen nötig, können in sehr seltenen Fällen Symptome der Überstimulation wie Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen auftreten." Melde dich damit in deinem Kinderwunschzentrum, und bei starken Bauchschmerzen nicht erst am nächsten Tag: dafür ist der Weg unten gedacht.
  • Ist die Praxis zu, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117: "außerhalb der Sprechstundenzeiten bei Erkrankungen, mit denen Sie sonst in die Praxis gehen würden und deren Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann". Er ist ausdrücklich für "keine lebensbedrohlichen Fälle".
  • Ruf 112 oder fahr direkt in die Notaufnahme, wenn es lebensbedrohlich wirkt. gesund.bund.de, das Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit: "Bei plötzlich auftretenden starken Beschwerden oder lebensbedrohlichen Situationen sollten Sie sofort unter 112 einen Krankenwagen rufen oder selbst die Notaufnahme eines Krankenhauses aufsuchen." Ausdrücklich genannt sind dort "starke Schmerzen im Brustkorb oder im Bauchbereich" und "starke Blutungen".
  • Wenn ein Spender Druck macht. Wenn er auf Geschlechtsverkehr statt Insemination drängt oder keine Befunde zeigen will, ist das der Punkt, an dem du aussteigst. Bei einer Straftat ist die Polizei unter 110 zuständig.

Eine deutsche Regel im Stil von "nach sechs Inseminationszyklen" habe ich nicht gefunden. Ich würde sechs erfolglose Zyklen trotzdem als Anlass für einen Termin nehmen, das ist aber meine Einschätzung, keine Leitlinie. Unser Leitfaden zur besten Zeit, schwanger zu werden hilft beim Timing, während du Zyklen zählst.


Der Teil, den keine Preisliste abdeckt

Jeder dieser Wege endet an derselben Stelle: bei einem Kind, das eines Tages wissen möchte, wo es herkommt, und bei einer Familie, die rechtlich sicher sein muss.

Man verliert sich leicht in Straw-Preisen und Paragraphen. Aber niemand, der das hier liest, geht wirklich einkaufen. Du willst eine Familie gründen.

Also nimm dir Zeit, und hol dir vorher richtige Beratung. Es ist eine große Entscheidung. Sie darf sich auch so anfühlen.


Samenspende: häufige Fragen

Wie viel bekommt ein Samenspender in Deutschland?

Eine Aufwandsentschädigung, keine Bezahlung, und eine veröffentlichte bundesweite Zahl dafür habe ich nicht gefunden. Cryostore schreibt: "Die Samenspende erfolgt unentgeltlich. Wir gewähren aber für jede Samenspende eine Aufwandsentschädigung, die sich an dem unmittelbaren Aufwand orientiert", und sie "wird pro Samenabgabe individuell vereinbart". Den Rahmen setzt § 17 TPG, das Verbot des Gewebehandels, auf das Cryostore auf seiner Preisseite selbst hinweist. Wer spenden will, fragt also bei der einzelnen Bank nach der Zahl. Die SEJ Samenbank Berlin sucht "Gesunde Männer zwischen 18 und 40 Jahren".

Was kostet Spendersamen in Deutschland?

Nach den Listen vom 22. September 2026: Cryostore 372,00 € pro Portion plus 120,00 € Versand innerhalb Deutschlands, die Cryobank München 995 Euro Grundgebühr plus 499,80 Euro pro Straw und 165 Euro plus 285 Euro Versand ins Kinderwunschzentrum, die SEJ Samenbank Berlin 1.977,00 € Grundgebühr plus 287,30 € für drei Straws in Berlin. Bundesweit nennt familienplanung.de "zwischen 700 und über 1000 Euro" plus "zwischen 150 und über 300 Euro" Versand. Die Behandlung kommt oben drauf; unser Leitfaden zu den Kosten der künstlichen Befruchtung deckt diese Seite ab.

Zahlt die Krankenkasse die Samenspende?

Für den Samen fast nie. familienplanung.de: "Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für fremden Spendersamen nicht." § 27a Abs. 1 SGB V verlangt, dass die Beteiligten "miteinander verheiratet sind" und "ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden", und übernimmt dann "50 vom Hundert der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten". Spendersamen ist nicht der Samen des Ehegatten. Die Barmer schreibt zu gleichgeschlechtlichen Ehepaaren: "Gleichgeschlechtliche Ehepaare haben leider keinen Anspruch auf Kostenübernahme." Frag deine Kasse nach deiner Lage.

Hat eine Samenspende Nachteile für den Spender?

Es gibt einiges abzuwägen. Anonym spenden kann er nicht: der Bundesgerichtshof hat 2015 entschieden, dass ein so gezeugtes Kind "grundsätzlich von der Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität des anonymen Samenspenders verlangen kann" und dafür kein Mindestalter nötig ist. Über eine Bank liegen Name, Geburtstag, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift 110 Jahre im Samenspenderregister (§ 2 Abs. 2, § 8 SaRegG), und der BfArM informiert ihn vier Wochen vor einer Auskunft (§ 10 Abs. 5 SaRegG). Dazu kommen Untersuchungen: Blutprobe bei jeder Spende, Chlamydien-Test im Urin, mindestens 180 Tage Quarantäne (Anlage 4 TPG-GewV), und die Bundesärztekammer erwartet eine Familienanamnese über drei Generationen. Spendet er dagegen privat, schützt ihn § 1600d Abs. 4 BGB nicht, und die Vaterschaft kann gerichtlich festgestellt werden, mit Unterhaltspflicht.


Weiterlesen: hilfreiche Leitfäden bei Kinderwunsch

Diese Leitfäden behandeln die Fragen, die meist als Nächstes kommen.

Wie wir das schreiben. Jeder Artikel von Maia Baby wird aus benannten Quellen geschrieben, gegen fachliche Vorgaben geprüft und vor der Veröffentlichung von einer qualifizierten Fachperson gelesen. Wir nehmen kein Geld für Platzierungen, und kein Produkt steht hier, weil eine Marke dafür bezahlt hätte. Zuletzt geprüft am 1. September 2026.
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